Über die erste Beichte und die Eucharistie
Wie bereitet man sich auf die erste Beichte vor? Was ist die Beichte überhaupt, und wie werden dadurch Sünden vergeben? Was gilt eigentlich genau als Sünde? Welche Sünden gibt es und warum gelten manche Sünden als Todsünden? Ist der Herr ein gerechter Richter oder eher ein gnädiger Vater, der sich Erlösung für alle wünscht? Diese und andere Fragen erörtert Erzpriester Leonid Tsypin in diesem Artikel.
Статья

Die erste Beichte .

Sie betreten eine Kirche. Das ist ein besonderer Ort, eine andere Welt. Es handelt sich um eine gottgeweihte Welt – gewidmet der Wahrheit und dem ewigen Leben. Hier kann man das Fährschiff der Errettung besteigen, hier beginnt der Weg zu Gott. Der Beginn des Weges ist ungewöhnlich, er liegt in unserer Seele, in unserem Gewissen. Zunächst muss man sich selbst eingestehen, dass man sich von Gott abgewandt hat und dass man vor Ihm schuldig geworden ist. Wie das Wort Gottes, die Bibel, es bezeugt, trennen uns einige unserer Handlungen, Worte und Gedanken, die sogenannten Sünden, von Gott. Der Anfang für diese Trennung und Abkehr von Gott wurde durch den Ungehorsam der Stammeltern des Menschengeschlechtes – von Adam und Eva – gelegt. Durch die von ihnen begangene Sünde wurde die menschliche Natur verändert: sie verlor die Fähigkeit, Gott zu danken, sie wurde entstellt, sie wurde durch die Sünde krank. Diese Krankheit, die sogenannte „Ursünde“ [Erbsünde], wird von Adam und Eva an alle Menschen vererbt und ist der Grund für die Veranlagung eines jeden Menschen, auch persönlich Sünden zu begehen, die ihn noch weiter von seinem Schöpfer entfernen.

Der Sündenfall hat eine ganz tatsächliche und ins Auge fallende Gottesferne zur Folge. Die Sünde richtet die menschliche Persönlichkeit zugrunde, da sie dem moralischen Gesetz widerspricht, das allen Menschen – wie der Apostel Paulus sagt – „in ihren Herzen geschrieben ist“ (Röm 2,15). Und in dem Maße, in dem der Mensch in ein sündhaftes Leben eintaucht, wächst der Grad der Zerstörung seiner Persönlichkeit, so dass er die Macht über sich selbst verliert und zu einem Sklaven seiner Leidenschaften wird, die oft wahnwitzig und manchmal sogar widerlich und frevelhaft sind.

Johannes Chrysostomos hat nicht übertrieben, als er sagte, dass „jeder Sünder ein Verrückter ist“. Ist denn die Tötung des eigenen Bruders aus Neid nicht tatsächlich eine Wahnsinnstat? Und legt sich denn ein Unzüchtiger, der das Risiko eingeht, sich mit HIV oder einer anderen gefährlichen tödlichen Krankheit zu infizieren, wirklich Rechenschaft darüber ab, was er tut? Und haben ein Fresssüchtiger, ein Trunkenbold oder ein Drogensüchtiger etwa nicht ihren Verstand verloren? Wie sagte doch der Moskauer Metropolit Platon: „Wahrhaftig, das Laster schenkt uns nichts. Ein Faulpelz schwächt seinen Körper und belastet ihn durch Krankheiten. Der Unzüchtige verunstaltet sich selbst durch Spuren des Lasters und verkürzt sein Leben. Der Habgierige bringt sich selbst um seine Ruhe und verzehrt seine eigenen Lebenssäfte. Ein zum Zorn Neigender bringt sein Blut in Wallung und schädigt durch seine unmäßige innere Unruhe seine Gesundheit“. Und wie viele zerstörte Schicksale, gescheiterte Ehen und in Mitleidenschaft gezogene Kinder gibt es infolge der Sünde?

Jeder von uns weiß übrigens um die Folgen der Sünden und die daraus sich ergebende besonders schlimme Erfahrung. Und jede neue Sünde macht das Gewissen des Sünders weniger sensibel, so dass sie das Begehen noch schwerer Sünden begünstigt.

Es ist schrecklich, dass mit dem Tod des Menschen die Macht der Sünde über ihn nicht schwindet sondern andauert und im Jenseits die unglückliche Seele weiter quält. Selbst beim Jüngsten Gericht, das die Geschichte unserer Welt zum Abschluss bringt, lassen die Sünden den Eingang in das künftige Zeitalter nicht zu, denn es heißt: „Und alles Unreine wird nicht in sie hineinkommen, noch derjenige, der Gräuel und Lüge tut …“ (Apokalypse 27,21). Und der Apostel Paulus schreibt (1 Kor 6, 9-10): „Oder wisst ihr nicht, dass Ungerechte das Königtum Gottes nicht erben werden? Irrt euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Lästerer, noch Räuber werden das Königtum Gottes erben.“ Aber müssen wir dann auf dem Weg der Sünde und des Todes wandeln? Wir haben jedoch durch die Gnade Gottes eine andere Möglichkeit - die Versöhnung mit dem Schöpfer.

 

Die Vergebung der Sünden .

Man kann seinen spirituellen Zustand nicht verbessern, ohne sich von den Sünden befreit zu haben. Und da die Sünden von ihrem Wesen her unsere Schuld vor Gott begründen, so kann auch nur Er uns von ihnen reinigen, indem er sie uns verzeiht. Der Herr Jesus Christus, als gleichzeitig vollkommener Gott und vollkommener Mensch Seiender, hat die Macht der Sündenvergebung: „ Damit ihr aber wisst, dass der Sohn des Menschen Vollmacht hat, auf der Erde Sünden zu vergeben , …“ (Lk 5,24). Diese Vollmacht übertrug Er der Kirche über die Apostel, als Er ihnen nach Seiner Auferstehung erschien ist: „ Jesus sprach nun wieder zu ihnen: Friede euch! Wie der Vater Mich gesandt hat, so sende Ich euch. Und als Er dies gesagt hatte, hauchte Er sie und spricht zu ihnen: Empfangt Heiligen Geist. Wenn ihr jemandem die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, wenn ihr sie jemandem behaltet, sind sie ihm behalten “ (Jo 20, 21-23). In der Kirche haben nunmehr die Bischöfe und Priester als Nachfolger der Apostel die Macht der Sündenvergebung. Sie werden für diesen Dienst durch ein Gebet unter Handauflegung durch andere Bischöfe geweiht, die selbst Glieder der über die Jahrhunderte auf den Herrn Jesus und die Apostel zurückführenden ununterbrochenen Kette der Handauflegungen sind. Deshalb beruht die Sündenvergebung nicht auf einer besonderen Heiligkeit oder einem gebeterfülltem Leben dieses oder jenes Klerikers, sondern auf der ihm von Gott verliehenen Vollmacht.

Die Voraussetzung für die Vergebung der Sünden in der Kirche ist ihr bußfertiges Bekennen in der Beichte, vor Gott und der Kirche. Das heißt vor der Person des Priesters. Nach dem Absolutionsgebet [dem Gebet zur Vergebung der Sünden] des Priesters verzeiht der Herr Jesus Christus dem Sünder, der in der Beichte unsichtbar und geheimnisvoll zugegen ist. Die Vergebung erfolgt im Sakrament der Buße, dem Bußsakrament . Der Herr bewirkt durch Seine Gnade die Reinigung der Seele des Beichtenden. Das alles geschieht nicht von selbst, nicht gegen den Willen des Menschen, sondern durch seine Mitwirkung, die sich in dem Vorsatz ausdrückt, in Zukunft keine neuen schweren Sünden mehr zu begehen sowie sein ganzes Leben zu überdenken und umzugestalten. Das erfordert große Anstrengungen, denn es heißt: „Aber von den Tagen Johannes des Täufers an bis jetzt wird dem Königtum der Himmel Gewalt angetan, und Gewalttätige reißen es an sich“ (Mt 11,12). Aber mit der Hilfe Gottes ist alles möglich.

 

Befragen Sie Ihr Gewissen !

Sie haben sich entschieden, Ihre Seele im Bußsakrament zu reinigen. Sie sind also ein erwachsener Mensch, als Kind getauft worden und haben aber noch nie gebeichtet. Es scheint so, als wäre es einfach, in die Kirche zu gehen, um zu beichten und jene Sünden zu nennen, derer Sie das Gewissen bezichtigt. Nun ist es aber gerade so, dass unser Gewissen durch die lähmende Wirkung der Totsünden gleichsam wie tot ist. Wie unbegreiflich es auch erscheinen mag, aber hinter dem Empfinden der eigenen Sündlosigkeit steht häufig ein Gewissen, das infolge einer nicht bereuten Todsünde in einen „Schlafzustand“ versetzt worden ist. Aber im Gegensatz dazu gab das wache Gewissen der Heiligen ihnen die Möglichkeit, die Vielfalt ihrer Versündigungen zu sehen. So heißt es im 1. Brief des hl. Apostels Johannes: „Wenn wir sagen, dass wir keine Sünden haben, betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns“ (1 Jo 1, 8).

Deshalb muss man sich in erster Linie von den Todsünden reinigen. Aber was sind Todsünden?

 

Todsünden :

Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung im Alten Testament, wo bei dem Begehen der Mehrzahl dieser Sünden die Todesstrafe oder die Verbannung stand. Im Neuen Testament findet man den Begriff „Sünde zum Tode“ (1 Jo 5,16), obwohl für sie schon nicht mehr eine öffentliche Bestrafung vorgeschrieben war. Gleichzeitig schwächen die Todsünden den geistlichen Zustand des Menschen, den die Lehrer und Väter der Kirchen als „Tod der Seele“ oder als „Gottverlassenheit“ charakterisieren.

Todsünden sind vor allem die bewusst zum Ausdruck gebrachte Auflehnung gegen Gott, das sich Lossagen von Gott oder dem Glauben, die Abwendung von der Orthodoxie mit Hinwendung zu anderen Religionen sowie bewusst ausgesprochene Schmähungen gegen Gott, die Kirche, die Gottesmutter oder die Heiligen.

Zu den schwersten Todsünden gehört die Tötung eines Menschen. In unseren Tagen ist das aber keine seltene Sünde wegen der weit verbreiteten Tötung von Kindern im Mutterleib, der Abtreibung (dem Abort). In der Beichte ist unbedingt die Anzahl der Abtreibungen zu nennen. Bei der Sünde der Kindstötung gibt es in der Regel Mitbeteiligte wie Ratgeber oder bei der Tötung Beihilfe Leistende. Das sind oft Verwandte, nahe Freundinnen oder der Vater des Kindes, wenn die Abtreibung mit seinem Einverständnis oder seiner Duldung durchgeführt wurde. Die sittliche Haltung des Vaters des Kindes ist hierbei wichtig, denn nicht selten kann sie alles ändern.

Es gibt auch passive Formen der Tötung, zum Beispiel durch unterlassene Hilfeleistung. Die Tötung eines Menschen kann auch durch ein böses Wort oder durch eine andere, die Seele verletzende Handlung erfolgen. Eine der Tötung nahekommende Sünde ist auch die gewalttätige Handgreiflichkeit, die infolge der ausgeführten Schläge bei dem anderen Menschen zu Wunden und schweren körperlichen Schädigungen führte.

Eine große Gruppe von Todsünden steht in Zusammenhang mit dem sexuellen Bereich des menschlichen Lebens. Gott segnet sowohl die ehrenhafte eheliche Beziehung wie auch die Keuschheit. Der Mensch ist kein Tier. Die intimen Beziehungen zwischen einem Mann und einer Frau finden ihre Erfüllung in der Vereinigung mit einem einzigen Menschen. Es geziemt sich, diese Vereinigung mit dem Segen Gottes im Sakrament der Ehe (der Ehekrönung) zu beginnen. Die Ehekrönung ist beim Eintritt in den Stand der Ehe für Mitglieder der Kirche verpflichtend; ohne sie sind eheliche Verbindungen zwischen Christen nicht denkbar.

Die Kirche nennt eheliche Untreue Ehebruch. Intime Verhältnisse außerhalb der Ehe bezeichnet sie als Unzucht. Obwohl beides Todsünden sind, so ist allerdings der Ehebruch die bedeutendere und größere, da sie zu einem schweren seelischen Trauma bei dem anderen Ehepartner führt und durch die Versündigung die Liebe getötet wird, die doch die Grundlage und das Ziel des von Gott gesegneten ehelichen Bundes darstellt.

Da die Familie einen der wesentlichen „Bausteine“ der Gesellschaft darstellt, legt der Eheschluss den Eheleuten eine moralische, rechtsverbindliche und ökonomische Verantwortung für die Gesellschaft, für einander und für ihre künftigen Kinder auf. Die historische Entwicklung war so, dass in einer Reihe von Ländern der kirchliche Eheschluss vom Staat nicht als offizieller juristischer Akt anerkannt wurde. Eine Ehe jedoch, die im Standesamt geschlossen wurde, ist nur die Übernahme bürgerlicher Verpflichtungen. Sie ist noch nicht von Gott gesegnet, das passiert in der Kirche beim Mysterium der Krönung (der kirchlichen Heirat).

Speziell müssen noch die sodomitischen Sünden erwähnt werden, also die verschiedenen Formen der Homosexualität und sexuelle Perversionen. Das sind schwere, mit seelischen Folgen verbundene Sünden. Diese sind unbedingt in der Beichte zu erwähnen.

Schwere Sünden haben auch jene begangen, die mitbeteiligt waren bei der körperlichen oder moralischen Schändung junger Menschen (Heranwachsender, junger Männer, junger Frauen), die zum Verlust der Ehre und der Unberührtheit dieser Personen führte. Des Weiteren müssen noch genannt werden: die Ausrichtung verschiedener Zusammenkünfte mit unsittlichen Darbietungen und verführerischen Redereien sowie von Trinkgelagen mit Kuppeleien. Dieses alles bedeutet Teilnahme (oder Mitbeteiligung) an der moralischen Tötung des Nächsten.

Todsünden sind auch die Schmähung oder Verwünschung der Eltern wie auch jede gegen sie gerichtete Handgreiflichkeit.

Schon im Alten Testament zählte die Teilnahme an der schwarzen Magie (Hexerei) zu den Sünden, die zum Tode führen. Dazu gehören: der Umgang mit Wahrsagerinnen, Kartenlegerinnen, Astrologen, Esoterikern; ferner die Teilnahme an spiritistischen Sitzungen, an Ritualen der neueren östlichen Kulte, der Theosophie und Anthroposophie.

Der hl. Dimitrij von Rostow spricht insbesondere von Sünden, „die zum Himmel nach Vergeltung schreien“. Zu ihnen rechnet er neben der Tötung eines Menschen, die Schädigung von Armen und auch Kränkungen von Witwen und Waisen.

 

Andere Sünden :

Alle anderen Sünden, so könnte scheinen, sind nicht genau so gefährlich für das geistliche Leben wie die Todsünden. Doch wenn es viele von ihnen gibt, dann können sie zusammen genommen ähnlich Sandkörnchen das Gewissen und die Seele zuschütten. So bringen sie jede Bewegung und alles Leben zum Stillstand.

Die Sünden lassen sich in drei Gruppen einteilen, wenn man sie den Geboten, die Gott durch Moses (Exodus 20, 2-17) den Menschen gab, gegenüber stellt.

 

Die Sünden gegen Gott :

In der Übertretung des Gebotes „Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Zeichen machen …“ (Ex 20,4) zeigt sich die äußerste Leidenschaft, mit der wir uns ganz und gar den Götzen hingeben und dabei Gott und uns selbst verlieren. In diesem Zusammenhang kann man als Beispiel anführen: Musik, Tanz, Sport, Geld, Arbeit, Speisen, Verlangen nach schöner Kleidung und Möbeln, Sammlungen, Glückspiele, Personen des anderen Geschlechtes, die eigenen Kinder.

Der Herr befahl auch im Alten Testament (Ex 20, 8-10) an sechs Tagen der Woche zu arbeiten und alle seine Angelegenheiten abzuwickeln, aber den siebten Tag und die Tage hoher Feste Gott zu weihen. Deshalb sind Arbeiten oder die Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten am Sonntag (dem Tag, der Gott geweiht ist) und an den Tagen hoher Feste Sünde. Diese Sünde kann entschuldbar sein, wenn die Arbeit oder die Angelegenheiten notgedrungen verrichtet werden und wir uns nicht der Zivilgesetzgebung, dem Arbeitsrecht oder dem Zusammenwirken mit anderen Menschen entziehen können.

Eine Verletzung des Gebotes „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen“ (Ex 20,7) stellt auch die Erwähnung des Namens Gottes oder der Allheiligen Gottesgebärerin in alltäglichen Gesprächen mit inhaltsleeren Formulierungen dar, um ihnen eine besondere Ausdruckskraft zu verleihen („Oh mein Gott!“, „Jesus!“). Unzulässig ist auch der ironische Gebrauch von aus dem Zusammenhang gerissenen Ausdrücken aus der Heiligen Schrift. Noch schlimmer ist es, den Namen Gottes in Witzen, im Zorn während eines Streites zusammen mit Schimpfwörtern, Beleidigungen oder Verwünschungen auszusprechen.

Da aus ein und derselben Quelle nicht gleichzeitig Wohlgeruch und Gestank ausströmen können, bedeutet es eine ungeheuerliche Entweihung und manchmal auch Schändung des Gebetes eines Menschen, wenn er auch obszöne Redewendungen, Schimpfworte und Flüche ausspricht. „Kein faules Wort komme aus eurem Munde, sondern nur eins, das gut ist zur notwendigen Erbauung, damit es den Hörenden Gnade gebe!“ (Epheser 4, 29). Leider enthält in unserer Zeit die Sprache vieler Menschen eine Überfülle an schlechten Worten und Ausdrücken. Diese müssen ein für allemal von einer Verwendung ausgeschlossen werden und dürfen unter keinen Umständen benutzt werden. Man soll die Sprache des Menschen nicht verunstalten und sie durch schimpfliche Redewendungen „anzureichern“ versuchen. Für uns ist es aber ganz wichtig, dass wir uns der Worte unseres Erlösers erinnern: „Ich sage euch aber, dass die Menschen von jedem unnützen Wort, das sie reden werden, Rechenschaft geben müssen am Tag des Gerichts; denn aus deinen Worten wirst du gerechtfertigt werden, und aus deinen Worten wirst du verdammt werden.“ (Mt 12, 36-37).

Sünden gegen Gott sind ferner Verzagtheit (Depression), fehlende Hoffnung auf Gottes Hilfe und lästerndes Murren gegen ihn wegen der Notlagen und Leiden, die uns getroffen haben.

 

Sünden gegen andere Menschen :

Das Gebot „Du sollst Vater und Mutter ehren“ (Ex 20, 12) verpflichtet uns zu ehrfurchtsvollem Verhalten unsere Eltern gegenüber. Alle Streitigkeiten und Zänkereien mit ihnen und die Unterlassung von Hilfeleistungen ihnen gegenüber stellen ernsthafte Vergehen dar.

Jeder Mensch hat die Pflicht für seine Angehörigen Sorge zu tragen, insbesondere für seine Eltern, Kinder und seinen Ehepartner. Leider sind es am häufigsten unsere Familienangehörigen, Verwandten, Freunde und Kollegen, die zur „Zielscheibe“ unserer Unzulänglichkeiten, schlechter Laune und des durch die Sünde entstellten Charakters werden. Wir haben gesündigt, wenn wir keine Liebe zu den Nächsten gezeigt, ihnen nicht verziehen, ihnen Übles mit Üblem vergolten haben, wenn wir zornig oder erzürnt waren, widersprochen und gestritten haben, Kränkungen und Beleidigungen ausgesprochen haben, wir uns ihnen gegenüber frech verhalten haben, eifersüchtig waren, ihnen Böses gewünscht haben; die Kinder schlecht erzogen oder sie hart gezüchtigt haben.

Ebenfalls haben wir gesündigt, wenn wir unsere Kinder nicht dem christlichen Glauben entsprechend erzogen oder ihrem geistlichem Leben nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt haben, wodurch wir sie verwundbar gemacht haben gegenüber den schwersten Versuchungen zu Beginn ihres selbständigen Lebens.

Gemäß den Geboten Gottes muss der Mensch stets die Wahrheit sagen, das Eigentum und die Würde anderer respektieren, er darf auf andere nicht neidisch sein, muss Mitgefühl zu ihnen zeigen und ihnen helfen. Somit haben wir gesündigt, wenn wir: betrogen, geheuchelt, unsere Versprechen nicht eingehalten, Schulden nicht beglichen, wir uns offen oder heimlich fremdes (auch öffentliches) Gut angeeignet, uns an Erpressungen und Handgreiflichkeiten beteiligt, gestritten, andere angefeindet, anderen geschadet haben, faul bei der Arbeit waren, fremde Tätigkeit nicht geachtet und eigennützige Freundschaften geschlossen haben.

Der Ursprung allen Übels in uns ist die Leidenschaft des Stolzes mit seinen Folgen: Neid, Zorn, Rachsucht, Liebe zu Geld und Besitz, Geiz, Verachtung der Armen, Prahlerei, abfällige Beurteilung der Menschen, Weiterverbreitung von Gerüchten, leeres Geschwätz, Aufschneiderei, Unbarmherzigkeit (oder Härte) den Menschen gegenüber (besonders den Kranken oder unserer Hilfe Bedürfenden) und gegenüber Tieren.

 

Die Sünden gegen sich selbst .

Die Sünden gegen sich selbst betreffen alle Handlungen, welche die seelische oder körperliche Gesundheit des Menschen gefährden: nutzlose Zeitvergeudung und Faulheit (über vieles Essen und Trinken vergisst der Mensch seine Seele), Schädigung seiner Gesundheit (zum Beispiel durch Trunksucht, Rauchen, Drogenmissbrauch); die eigene Demoralisierung durch Onanie, das Anschauen von Filmen und Zeitschriften mit der Darstellung grausamer, gewalttätiger oder pornographischer Szenen, das Singen obszöner Lieder, das Weitererzählen von unanständigen Geschichten.

 

Die Vorbereitung auf die Beichte :

Die Vorbereitung der Beichte im eigentlichen Sinne bedeutet das Eintauchen in das Bußsakrament. Für die erste Beichte ist es sehr förderlich, wenn Sie sich, nachdem Sie die vorhergehenden Seiten nochmals gelesen haben, Ihre Versündigungen aufschreiben. Vieles fällt einem im Nachhinein noch ein, wenn die Todsünden bereits in der Beichte bekannt worden sind. Es ist so, was ins Gedächtnis zurückkehrt, sollte man auch aufschreiben, um sich daran bei den nächsten Beichten zu erinnern. Achten Sie auch darauf, was andere Leute, besonders diejenigen, die mit uns zusammenleben und unsere Verwandten gewöhnlich gegen uns vorbringen. Sehr oft sind deren Anschuldigungen und Vorwürfe begründet. Aber auch wenn sie nicht begründet zu sein scheinen, muss man sie doch mit Milde, ohne Grimm annehmen und zu verstehen versuchen. Denn könnte in diesen vielleicht nicht doch ein Körnchen Wahrheit stecken?

 

Beachten Sie! Vergeben werden nur die genannten Sünden .

Aber einzig ein Bedauern über die begangenen Sünden reicht nicht aus. Die Frucht der echten Buße – das Bedauern über das Getane – besteht in der Besserung seines gesamten Lebens, soweit es nur möglich ist. Man muss aufhören, neue schwere Sünden zu begehen und man sollte die Folgen der bereits begangenen „zu glätten“ versuchen. Erforderlich ist es, alle diejenigen um Verzeihung zu bitten, bei denen man sich schuldig gemacht hat. Für den Fall allerdings, dass das eigene Verhalten zu einem materiellen oder moralischen Schaden geführt hat, muss man sich bemühen, ihn wieder gutzumachen. Das ist eine bedeutsame Seite unserer Buße, die Johannes der Täufer „das Erbringen würdiger Früchte des Buße“ nannte (Lk 3,8). Nur indem wir damit beginnen, „Früchte zu tragen“, sehen wir in vollem Maße die Schwere unserer Sünden und die Tiefe unseres Falls ein und festigen unsere Entschlossenheit, ein neues Leben zu beginnen. Wenden Sie sich im Gebet an den Allgütigen, damit Er uns verzeihe, uns die Möglichkeit schenke, uns unsere Sünden in unser Gedächtnis zurückzurufen, um sie zu bereuen, damit er uns die Entschlossenheit schenke, in Zukunft den früher begangenen Sünden zu entsagen und uns auf dem Weg zu einem neuen Leben zu stärken. Lesen Sie das Evangelium, das Wort Gottes, das an jeden von uns gerichtet ist. Einigen scheint es unmöglich zu sein, nach den Geboten des Evangeliums zu leben. Aber beginnen Sie nur damit! Ihre aufrichtigen Versuche werden von Ihm bemerkt und die Hilfe des Allerhöchsten wird nicht ausbleiben.

 

Denken sie daran! Der Herr ist nicht nur ein gerechter Richter sondern auch ein gnädiger Vater, der die Rettung aller wünscht .

Viele der in ihrer Kindheit Getauften, die jedoch faktisch außerhalb des christlichen Glaubens und der Kirche gelebt haben, kommen als nach dem Zivilrecht Verheirate zur ersten Beichte. Ihre Ehe wurde vom Standesamt geschlossen. Wenn der Ehepartner ebenfalls Christ ist und von seiner Seite keine Hindernisse vorliegen, stellt – unabhängig vom Alter der Eheleute - die Segnung ihrer Ehe im Ehesakrament ihre volle Gültigkeit her.

Andere Situationen sind hier dann denkbar, wenn der Ehepartner eine kirchliche Ehe nicht einzugehen wünscht. Verzweifeln Sie dann nicht, beten Sie und suchen Sie Rat beim Priester. In der Regel gelingt es mit der Zeit, alle Schwierigkeiten auszuräumen. Deshalb muss man sogar eine Zivilehe mit einem ungetauften Ehepartner anerkennen und segnen. Denn auch in ihr existieren die eheliche Liebe und Kinder. Ausführlicheres hierzu findet man im 1. Korintherbrief des hl. Apostel Paulus (1 Kor 7, 12-18). Besonders wichtig ist das Gebet der Kirche. Nützlich ist auch das Gespräch des Priesters mit beiden Eheleuten.

Es gibt eine besonders wichtige Bedingung für die Vergebung unserer Sünden durch Gott: „Denn wenn ihr den Menschen ihre Vergehungen vergebt, so wird euer himmlischer Vater auch euch vergeben“ (Mt 6,14). Denen zu vergeben, die uns beleidigt haben, ist manchmal nicht einfach. Es heißt: „Dem Herzen kannst du es nicht befehlen“. Aber der Herr, in Seiner Kraft, kann unser Herz bessern. Deshalb muss man für die uns Beleidigenden beten, damit der Herr alle zur Vernunft bringt, uns Buße, Friede, Stille und Liebe schenkt.

 

Denken Sie daran. Sie werden vor dem allwissenden Gott die Beichte ablegen, der alle ihre Lebensumstände kennt, alles, was Ihre Schuld mildert und vergrößert. Der Priester ist bei der Beichte nicht Richter, sondern lediglich Zeuge .

In der Beichte soll man alle seine Sünden kurz aufzählen. Wobei man keine Entschuldigungen vorbringen soll (zum Beispiel sich nicht auf dritte Personen oder Umstände beziehen, die zu dem eigenen Sündenfall beigetragen haben) und keine Formulierungen wählen soll, welche die eigene Schuld mildert.

Es ist verständlich, dass einem wieder viel Schweres einfällt und man sich schämt, darüber in der Gegenwart des Priesters zu sprechen. Die Beichte ist aber letztendlich ein Gericht, das wir über uns selbst halten, ein Gericht vor Gott und den Menschen, ein Gericht, das seinem Wesen nach unabwendbar ist, über das es in der Schrift heißt: „Denn es ist nichts Verborgenes, das nicht offenbar gemacht werden soll, auch nichts Geheimes, das nicht ans Licht kommen soll“ (Mk 4,22).

 

Denken Sie daran! Der Hauptgrund, weshalb der Mensch zur Beichte gehen soll, sind eine aufrichtige und gewissenhafte Bewusstmachung seiner Sünden, das Bedauern über seine Vergehen und die Entschlossenheit, sie mit der Hilfe Gottes nicht zu wiederholen .

Der Herr nimmt Ihre Buße an, selbst wenn sie nicht mit einem starken Gefühl der Reue verbunden ist, die ja auch nur äußerst schwer in „einem von der Glut der Sünde ersticktem“ Herzen entstehen kann. Die Reue jedoch ist bereits ein sich Losreißen von der Sünde, das als Resultat aus der Arbeit des Gewissens hervorgeht und nicht ohne die segenspendende Hilfe Gottes möglich ist. Deshalb, wenn die Beichte reinen Herzens geschieht und mit dem Wunsch verbunden ist, sein Leben durch entsprechende Handlungsweisen zu verbessern, sich mit allen zu versöhnen und man die göttliche Hilfe flehentlich hierzu erbittet, dann stellt sich unbedingt das Gefühl der Reue ein – entweder während der Beichte oder später. 

Erzpriester Leonid Tsypin

 

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